Urheberrecht
Ist bei der Schaffung eines Werkes eine bestimmte Schöpfungshöhe erreicht worden, ist es urheberrechtlich geschützt. Dieser Schutz greift automatisch, bedarf also anders als beim Patentschutz keiner Registrierung des Werkes. Auch das aus den USA bekannte Copyright Symbol © und die seine Nutzung voraussetzende Registrierung sind heute nicht mehr notwendig.
Urheberrecht ist nationales Recht. Es gilt jeweils das Recht des Ortes, an dem die Nutzung stattfindet. In Publikationsverträgen kann festgelegt werden, welches Recht für das betroffene Vertragsverhältnis gilt.
Durch internationale Verträge sind die Urheberrechte jedoch auf bestimmte Standards festgelegt. Die hier gegebenen grundsätzlichen Informationen basieren auf dem deutschen Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.
Die Urheberrechte umfassen zwei Gruppen von Rechten: die unveräußerlichen Urheberpersönlichkeitsrechte sowie die übertragbaren Verwertungsrechte.
Zu den Urheberpersönlichkeitsrechten zählt das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft, das sich beispielsweise beim Zitieren in der Verpflichtung zur Nennung des Autors konkretisiert.
Zu den Verwertungsrechten gehören das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Ausstellungsrecht. Verwertungsrechte werden in Form von Nutzungsrechten an Verwerter, z. B. Verlage, übertragen.
Will der Urheber einem Dritten eine Nutzung seines Werkes z.B. für eine Veröffentlichung erlauben, ist dazu eine Nutzungsrechteübertragung notwendig. Hierbei ist zwischen einer einfachen und einer ausschließlichen Übertragung zu unterscheiden. Durch eine ausschließliche Übertragung gibt der Urheber das Recht vollständig auf. Eine einfache Übertragung hingegen ist beliebig oft und an beliebig viele Dritte möglich.
Die Übertragung eines Nutzungsrechtes geschieht in Form eines Vertrages, der mündlich, schriftlich oder durch konkludentes Handeln geschlossen werden kann. Ein Beispiel für konkludentes Handeln wäre in diesem Zusammenhang die Einreichung eines Manuskriptes bei einem Verlag bzw. die sich daran anschließende Kooperation bei der Fertigstellung der Publikation.
Publikationsverträge (copyright transfer agreements), die dem Autor vom Verlag vorgelegt werden, können durch den Autor geändert werden.
Dies ist bei wissenschaftlichen Publikationen insbesondere dann im Interesse des Autors, wenn der Verlag eine ausschließliche Übertragung aller Nutzungsrechte fordert, der Autor jedoch Rechte behalten möchte, die ihm die Nutzung seiner Werke im Unterricht, zum Austausch in Fachkreisen oder für eine Open Access-Publikation erhalten.
Eine einfache Möglichkeit, sich auch ohne Fachkenntnisse die Rechte für die oben beschriebenen Nutzungen zu bewahren, ist die Ergänzung des Vertrages durch einen speziellen Anhang.
Verwendung von Creative Commons-Lizenzen
Creative Commons-Lizenzen sind Musterverträge. Mit ihnen werden der Öffentlichkeit Rechte zur Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes übertragen.
Durch die Veröffentlichung eines Werkes ohne explizite Nutzungsrechtübertragung wird die Öffentlichkeit lediglich zu einer stark eingeschränkten Nutzung des Werkes autorisiert. Die Nutzer sind dann auf den Handlungsspielraum beschränkt, den das Urheberrecht am Ort der Nutzung einräumt. Die Nutzungsspielräume hängen damit vom nationalen Recht ab. Sollen den Nutzern mehr Nutzungsrechte eingeräumt werden, ist eine explizite Übertragung notwendig. Dies kann in pauschalierter Weise mit Hilfe der von der Organisation Creative Commons bereit gestellten gleichnamigen Lizenzen erfolgen.
Die Nutzung der Creative Commons-Lizenzen ist einfach. Es reicht z. B. aus, auf die Titelseite oder in die Fußzeile eines Textes das passende (Lizenz-Piktogramm Link auf entsprechende Datei in Materialien) einzusetzen.
Es ist zu beachten, dass die Vergabe einer Creative Commons-Lizenz daran gebunden ist, dass die Urheber, welche die Lizenz vergeben möchten, ihre Nutzungsrechte nicht zuvor ausschließlich (exklusiv) z.B. an einen Verlag übertragen haben.
Folgende Creative Commons-Lizenzen stehen – angepasst für den deutschen Rechtsraum – zur Verfügung:
- Namensnennung (Details)
- Namensnennung – Keine Bearbeitung (Details)
- Namensnennung – Nicht Kommerziell (Details)
- Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen (Details)
- Namensnennung – Nicht Kommerziell – Keine Bearbeitung (Details)
- Namensnennung – Nicht Kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen (Details)
Durch CC-Lizenzen werden lediglich einfache Nutzungsrechte übertragen.
In jeder Ausprägung erlauben es CC-Lizenzen allen Nutzern, das Werk bzw. dessen Inhalt zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.
Je weniger Restriktionen eine Lizenz enthält, desto besser kann das lizenzierte Werk verbreitet und genutzt werden. Dies wirkt sich besonders deutlich aus, wenn Werke mit unterschiedlichen Lizenzen in einem neuen Werk zusammen gestellt werden. In diesem Fall können sich Restriktionen, die ein Werk betreffen, auf die gesamte Sammlung auswirken.
