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  • Berlin Prozess

    Falls Ihre Institution die Berliner Erklärung unterzeichnen möchte, finden Sie hier die nötigen Informationen.

    Der Begriff “Berlin Prozess” bezeichnet die Tradition, die Signatoren der Berliner Erklärung und die Fachöffentlichkeit jährlich zu einer Konferenz zum Thema Open Access einzuladen.

    Die Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen (engl. Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities) vom 22. Oktober 2003 ist einer der Meilensteine der Open Access-Bewegung. Sie gilt noch heute als Maßstab für den zukünftigen Umgang mit Forschungsliteratur und -daten.

    Die Erklärung wurde von der Max-Planck-Gesellschaft initiiert. Sie ist das Ergebnis einer Konferenz über den offenen Zugang zu wissenschaftlicher Information und wurde dort von den großen deutschen Wissenschaftsorganisationen sowie führenden internationalen Forschungs- und Kultureinrichtungen unterzeichnet. Seitdem wächst die Liste mit Unterzeichnern aus der ganzen Welt stetig an.

    Die Erklärung wurde in englischer Sprache verfasst. Der Wortlaut dieser Version ist maßgebend. Aktuell liegt die Erklärung in folgenden Sprachen vor: Arabisch, Chinesisch (Simp), (Trad), Englisch, Französisch, Deutsch, Griechisch, Italienisch, Portugiesisch, Russisch und Spanisch vor.

    Hauptanliegen der Unterzeichner ist es, durch die konsequente Nutzung der sich ständig erweiternden Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation die wissenschaftliche Diskussion zu fördern und sie einer möglichst breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dementsprechend weit definiert die Berliner Erklärung die Inhalte, die nach den Open Access- Prinzipien veröffentlicht werden sollen:

    Open Access-Veröffentlichungen umfassen originäre wissenschaftliche Forschungsergebnisse ebenso wie Ursprungsdaten, Metadaten, Quellenmaterial, digitale Darstellungen von Bild- und Graphik-Material und wissenschaftliches Material in multimedialer Form.

    In diesem Kontext werden die WissenschaftlerInnen der Unterzeichnerinstitutionen aufgefordert, ihre Arbeiten so zu veröffentlichen, dass sie für jedermann dauerhaft kostenfrei zugänglich sind. Entsprechend werden die Kulturinstitutionen ermuntert, ihre Sammlungen der Öffentlichkeit digital verfügbar zu machen. Auf diese Weise soll das kulturelle Erbe der Menschheit einschließlich der aktuellen Forschungsergebnisse in digitaler Form allen kostenfrei zur Verfügung stehen.

    In einem andauernden Prozess werden von den Unterzeichnern gemeinsam Lösungen hinsichtlich vorherrschender Problemstellungen wie Qualitätssicherung oder Akzeptanz von Open Access-Publikationen gesucht. Daraus sind die Berliner Folgekonferenzen entstanden.